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Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel

Frau Bettina Fejes

Bettina Fejes

Pflegedienstleitung
Tel.: 04462 4030
Tel.: 04462 5414-40
Fax: 04462 23510
E-Mail: fejes@drk-wittmund.de DRK-Sozialstation Wittmund gGmbH
Mühlenstraße 27A
26409 Wittmund

Krankheiten und Behinderungen erfordern ein großes Maß an Unterstützung - nicht nur im menschlichen Bereich, sondern auch aus technischer Sicht. Viele Hilfsgeräte leisten unverzichtbare Hilfe im Alltag und ermöglichen bestimmte Dinge erst durch deren Einsatz.


Hilfsmittel

Viele Hilfsmittel, die Kranke oder Pflegebedürftige benötigen, werden von Ihrer Krankenkasse bereitgestellt. Voraussetzung ist, dass die Hilfsmittel dem Zweck dienen

  • Ihre Behandlung positiv zu unterstützen,
  • eine Behinderung vorzubeugen, 
  • oder eine bestehende Behinderung auszugleichen

Welche Hilfsmittel gibt es?

Hilfsmittel gibt es für praktisch alle Bereiche des Lebens, in denen körperliche Einschränkungen durch Gebrauchsgegenstände ausgeglichen werden können.

Mögliche Hilfsmittel sind z. B.:

  • Sehhilfen
  • Hörgeräte
  • Prothesen
  • Gehhilfen
  • Rollstühle
  • Einlagen
  • Kompressionsstrümpfe
  • Hausnotrufsysteme
  • Pflegebetten

Eine komplette Auflistung aller üblichen Hilfsmittel finden Sie im 
→ Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes.

Sollten Sie spezielle Hilfsmittel benötigen, welche nicht aufgelistet sind, wird von der Krankenkasse im Einzelfall entschieden, ob und in welchem Umfang die Kosten übernommen werden.

Wie kann ich Hilfsmittel erhalten?

Um Hilfsmittel zu erhalten, muss Ihr behandelnder Arzt Ihnen einen Rezept ausstellen. In diesem wird genau festgelegt, welche Beschwerden Sie haben und welche Hilfsmittel Ihnen dadurch zustehen.

Mit diesem Rezept können Sie Ihre Hilfsmittel durch jedes Sanitätshaus beziehen, welches Vertragspartner Ihrer Krankenkasse ist.

Hilfsmittel als Leihgabe

Langlebige Hilfsmittel, die nicht individuell angepasst werden müssen, wie Gehhilfen oder Pflegebetten werden oft nur leihweise übergeben und müssen zurückgegeben werden, wenn Sie nicht mehr benötigt werden.

Verliehene Hilfsmittel werden vor einer erneuten Herausgabe immer neu in Stand gesetzt.


Pflegehilfsmitttel

Menschen mit einem Pflegegrad, welche Zuhause gepflegt werden, haben zusätzlich jeden Monat einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel im Wert von 40 €.

Welche Pflegehilfsmittel gibt es?

Unter Pflegehilfsmitteln versteht man zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel wie z. B.:

  • Einmalhandschuhe
  • Betteinlagen
  • Flächendesinfektionsmittel
  • Handdesinfektionsmittel
  • Hygieneartikel

Wie kann ich Pflegehilfsmittel erhalten?

Pflegehilfsmittel werden im Gegensatz zu anderen Hilfsmitteln nicht von der Krankenkasse, sondern der Pflegekasse bezahlt und benötigen kein Rezept. Stellen Sie einfach einen Antrag direkt bei Ihrer Pflegekasse.