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Regionale Nachrichten zum Hören

Claudia Ahlrichs

Verwaltung Tel.: 04462 5414-12
Fax: 04462 23510
E-Mail: ahlrichs@drk-wittmund.de DRK-Kreisverband Wittmund e.V.
Mühlenstraße 27A
26409 Wittmund

Wie selbstverständlich das ist; Wer sich informieren möchte schaut in die Zeitung. Blinden, sehbehinderten oder körperlich eingeschränkten Menschen bleibt diese Informationsquelle aber verborgen. Gerade wenn es um regionale Informationen geht, ist das für die Betroffenen eine massive Einschränkung im alltäglichen Leben.

Wenn Sie oder ein Angehöriger so eingeschränkt sind, dass das Lesen nicht mehr möglich ist, bietet Ihnen das DRK Wittmund mit der Hörzeitung für sehbehinderte Menschen die Möglichkeit, sich über die aktuellen regionalen Ereignisse zu informieren.


Unsere ehrenamtlichen Helfer

Seit nunmehr 30 Jahren engagieren sich viele ehrenamtliche Helfer im Kreisverband Wittmund dafür, ihren betroffenen Mitmenschen den Bezug der Hörzeitung zu ermöglichen.

Die Aufnahmen entstehen im Tonstudio des DRK Wittmund und haben eine Länge von ca. 60 bis 70 Minuten. Die Sprecher-/innen lesen die Texte und übertragen sie danach auf USB-Sticks.


Anja Kerkhof

Verwaltung Tel.: 04462 5414-12
Fax: 04462 23510
E-Mail: kerkhof@drk-wittmund.de DRK-Kreisverband Wittmund e.V.
Mühlenstraße 27A
26409 Wittmund

Die gelesenen Nachrichten beinhalten:

  • Das Geschehen in Wittmund und der Region
  • Familienanzeigen
  • Auszüge aus dem "Anzeiger für Harlingerland"
  • Auszüge aus der "Ostfriesen-Zeitung"
  • Das Wort zum Sonntag
  • Kurzgeschichten in plattdeutscher Sprache.

Was kostet die Hörzeitung?

Zurzeit bezahlen Sie für die Hörzeitung 5,11 € pro Monat.


Welche Leistungen erhalte ich?

Sie erhalten von Dienstag bis Samstag einen USB-Stick mit den Nachrichten des Vortages als spezielle Blindensendung per Post. Den Umschlag geben Sie zusammen mit dem USB-Stick Ihrem Postboten bei der nächsten Lieferung zurück.

Zusätzlich stellen wir Ihnen als kostenlose Leihgabe ein Abspielgerät zur Verfügung, womit Sie die USB-Sticks auch ohne die Verwendung eines Computers anhören können.


Wer kann die Hörzeitung in Anspruch nehmen?

Die Hörzeitung kann grundsätzlich von allen Menschen in Anspruch genommen werden, denen das tägliche Lesen der Zeitung durch eine körperliche Einschränkung nicht mehr möglich ist.