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Der Erste-Hilfe Kurs für Mitarbeiter in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder (Erste Hilfe am Kind)

Heske Daneker

Erste-Hilfe  Tel.: 04462 5414-50
Fax: 04462 23510
E-Mail: h.daneker@drk-wittmund.de DRK-Kreisverband Wittmund e.V.
Mühlenstraße 27A
26409 Wittmund

Dieser Kurs richtet sich vorrangig an Beschäftigte in z. B. Kindertagesstätten oder Grundschulen, kann aber auch besucht werden von Eltern, Großeltern, und allen, die lernen möchten wie man bei Notfällen mit Kindern richtig Reagieren und Helfen kann.

Dieser Lehrgang behandelt die typischen Notfälle im Kindesalter. Wichtige Hilfsmaßnahmen bei Notfällen von Kindern können geübt werden. Für Erzieherinnen und Erzieher sowie Betreuungskräfte in entsprechenden Einrichtungen (u.a. Schulen, Kindergärten, Krippen) ist die Erste Hilfe am Kind eine unschätzbare Möglichkeit, die Gesundheit unserer jüngsten Mitmenschen zu schützen und zu bewahren.



Hinweise

  • Bei Kursen, die über mehrere Tage verteilt sind, müssen Sie bei jedem Termin anwesend sein, um den Kurs erfolgreich abzuschließen.
  • Für genauere Informationen zu unseren Erste-Hilfe Kursen lesen Sie bitte unsere
    Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Michaela Gerdes

Erste-Hilfe  Tel.: 04462 5414-50
Fax: 04462 23510
E-Mail: gerdes@drk-wittmund.de DRK-Kreisverband Wittmund e.V.
Mühlenstraße 27A
26409 Wittmund

Inhalt des Kurses u.a.

  • Ablauf einer Hilfeleistung
  • Störungen des Bewusstseins, der Atmung und des Kreislaufes
  • Kopfverletzungen
  • Stabile Seitenlage
  • Wiederbelebung
  • Wundversorgung / Druckverband
  • Versorgung von besonderen Verletzungen (u.a. Knochenbrüche)
  • Vergiftungen
  • Verbrennungen
  • Besondere Gefahrenquellen für Kinder 
  • Erkrankungen im Kindesalter

Kostenübernahme

Wir sind durch die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger (BG und UVT) ermächtigt, die Erste-Hilfe-Ausbildungen für betriebliche Ersthelfer durchzuführen. In vielen Fällen werden die Kosten durch die für Sie zuständige BG bzw. UVT übernommen.

Ausnahmen:

  • BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe
    Sie müssen dort einen Gutschein beantragen, Link
  • BG Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
    Die Ausbildung muss vorab beantragt werden, Link
  • KUVB/LUK : Nutzen Sie bitte das Antragsformular
  • KUVB/LUK Bayern: Nutzen Sie bitte das AntragsformularDownload