Die Erste-Hilfe (Rot-Kreuz) Kurse des DRK Wittmund

Ansprechpartnerin
Frau Insa Opitz
Erste Hilfe / Verwaltung
Tel.: 04462 5414
Fax: 04462 23510
E-Mail: eh@drk-wittmund.de
DRK-Kreisverband Wittmund e.V.
Mühlenstraße 27A
26409 Wittmund
Sie möchten wissen, wie Sie in Notfällen richtig reagieren müssen um anderen Menschen zu helfen? Dann besuchen Sie einen original Erste-Hilfe (Rot-Kreuz) Kurs des DRK. Wir vermitteln seit über 100 Jahren qualifiziertes Erste-Hilfe Wissen.
Unsere Kurse im Überblick
Erste Hilfe Ausbildung
Grundlehrgang für alle;
Voraussetzung für Führerscheine der Klassen A, B, C, Pflicht für Übungsleiter in Sportvereinen, betriebliche Ersthelfer etc.
9 x 45 Min 30,00 € * / 20,00 € Schüler
Erste Hilfe Bildungs- und Betreuungseinrichtungen (BiBeK)
Erste-Hilfe Kurs für Mitarbeiter in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder
9 x 45 Min 30,00 € * / 20,00 € Schüler
Erste Hilfe am Kind
Erste-Hilfe bei Kindernotfällen und Kinderkrankheiten / Vorbeugung.
9 x 45 Min 30,00 € * / 20,00 € Schüler
Erste Hilfe Fortbildung (BG)
Fit in Erster Hilfe
* Für Familien mit zwei Teilnehmern oder mehr wird ein Rabatt von 10 € gewährt. Schüler sind von diesem Rabatt ausgenommen.
HinweisFür genauere Informationen zu unseren Erste-Hilfe Kursen lesen Sie bitte unsere→ Allgemeinen Geschäftsbedingungen |
Erste-Hilfe ist leicht und helfen kann jeder! Zu Hause, beim Sport, in der Schule, am Arbeitsplatz oder im Straßenverkehr - in jeder erdenklichen Situation können Unfälle passieren und dann ist man auf Hilfe angewiesen. Jährlich besuchen ca. 1,4 Mio. Menschen einen Erste-Hilfe Kurs.
In den Erste-Hilfe (Rot-Kreuz) Kursen des DRK, die von qualifizierten und geprüften Mitarbeiter/-innen durchgeführt werden, erlernen Sie das Basiswissen in Erster-Hilfe.
Nutzen Sie unsere Kurse, um sich Fähigkeiten anzueignen bzw. aufzufrischen. Das DRK setzt auf praxisnahe Wissensvermittlung. Lernen Sie, wie Sie z.B.:
- die Wiederbelebung ausführen
- eine Wunde richtig versorgen
- mit anderen Helfern zusammen arbeiten.

Kostenübernahme
Wir sind durch die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger (BG und UVT) ermächtigt, die Erste-Hilfe-Ausbildungen für betriebliche Ersthelfer durchzuführen. In vielen Fällen werden die Kosten durch die für Sie zuständige BG bzw. UVT übernommen.
Ausnahmen: